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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
GGSt §42 Abs2;Rechtssatz
Liegen für ein- und denselben Verantwortungsbereich Bestellungsurkunden für zwei verschiedene Personen vor, ohne daß in der zweiten Bestellungsurkunde ein Hinweis auf die Übertragung der verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortung enthalten ist, liegt eine unzulässige kumulative Bestellung der genannten Personen für denselben Verantwortungsbereich vor. Diesfalls wird der zur Vertretung einer jur Person nach außen Berufene nicht von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit enthoben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998030117.X03Im RIS seit
19.03.2001