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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
ABGB §6;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 98/02/0130 E 23. November 2001Rechtssatz
Nach den auch im Bereich des Verwaltungsrechts grundsätzlich anzuwendenden Auslegungsregeln des ABGB (Hinweis E 4.11.1971, 2228/70, VwSlg 8101 A/1971) ist in erster Linie der Wortlaut des Gesetzes und seine Systematik zu berücksichtigen. Daher besteht bei Wegfall der dauernd starken Gehbehinderung gem § 29b Abs 4 letzter Satz StVO aufgrund der unzweifelhaften Ausdrucksweise des Gesetzgebers eine entsprechende Ablieferungspflicht durch den Antragsteller. Ein Verfahren zur Entziehung des Ausweises wurde vom Gesetzgeber nicht vorgesehen.
Schlagworte
Auslegung Anwendung der Auslegungsmethoden Bindung an den Wortlaut des Gesetzes VwRallg3/2/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996020546.X01Im RIS seit
19.02.2002