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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §79;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 97/02/0280 E 31. Juli 1998 97/02/0378 E 31. Juli 1998Rechtssatz
In Ansehung der individuellen Leistungsfähigkeit des Verpflichteten hat das FrG 1993 ein durchaus sinnvolles System im Kostenbereich geschaffen. § 79 Abs 1 FrG 1993 ist dahin zu verstehen, daß ein Titel geschaffen werden kann, der Verweis in § 79 Abs 4 FrG 1993 auf § 79 AVG dahin, daß bei der Durchsetzung des Titels auf den notwendigen Unterhalt des zu einer Geldleistung Verpflichteten Rücksicht zu nehmen ist, während im Vollstreckungsverfahren nur mehr auf den notdürftigen Unterhalt des Verpflichteten abzustellen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997020479.X02Im RIS seit
08.01.2002