RS Vwgh 1998/7/15 93/13/0297

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Veröffentlicht am 15.07.1998
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Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
32/04 Steuern vom Umsatz

Norm

B-VG Art140;
UStG 1972 §21 Abs8;

Rechtssatz

Der VwGH erkennt in der Bestimmung des § 21 Abs 8 des UStG 1972 im Hinblick auf die Kürze der Frist keine verfassungsrechtlich relevanten Bedenken. Ein AbgPfl kann nämlich in einem Zeitraum von zwei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Veranlagungszeitraumes, unschwer erkennen, ob seine im Veranlagungszeitraum erzielten Umsätze S 40.000,-- nicht überschritten haben, er aber dennoch mit Rücksicht auf die Vorsteuerabzugsmöglichkeit dem Regelfall enstprechend besteuert werden möchte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130297.X04

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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