RS Vwgh 1998/7/15 95/13/0286

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Veröffentlicht am 15.07.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §184 Abs1;
BAO §184 Abs3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/02/22 95/13/0016 3

Stammrechtssatz

Ist eine von der Abgabenbehörde gewählte Schätzungsmethode als geeignet zur erkennen, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabepflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahezukommen, dann ist die hypothetische Tauglichkeit alternativer Schätzungsmethoden nicht mehr von Belang.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995130286.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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