RS Vwgh 1998/7/15 93/13/0053

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Veröffentlicht am 15.07.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
BAO §167 Abs2;

Rechtssatz

Die Abgabenbehörde hat sich selbst ein Bild vom entscheidungswesentlichen Sachverhalt zu verschaffen und dessen rechtliche Subsumtion eigenständig vorzunehmen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130053.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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