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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §250;Rechtssatz
Selbst der Umstand, daß eine Berufung kein substantiiertes Vorbringen enthält, befreit die Abgabenbehörde nicht von ihrer Verpflichtung, den Sachverhalt, der der Abgabenvorschreibung zugrunde liegt, sowie seine Subsumtion unter einen bestimmten Tatbestand entsprechend darzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130074.X01Im RIS seit
20.11.2000