RS Vwgh 1998/7/15 93/13/0205

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Veröffentlicht am 15.07.1998
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §20 Abs1 Z3;

Rechtssatz

Nach stRsp des VwGH sind unter dem Begriff "Repräsentationsaufwendungen" im Zusammenhalt mit der eigenen Bedeutung dieses Wortes alle Aufwendungen zu verstehen, die zwar durch den Beruf des Steuerpflichtigen bedingt sind, aber auch sein gesellschaftliches Ansehen fördern, es ihm also ermöglichen, zu "repräsentieren" (Hinweis E 22.1.1985, 84/14/0035).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130205.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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