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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Mangels beweiskräftiger Unterlagen über die Zahl und die Dauer der beruflichen Gespräche ist die AbgBeh gehalten, den beruflich veranlaßten Anteil an den gesamten Telefonkosten des privaten Anschlusses des AbgPfl zu schätzen (Hinweis E 20.12.1994, 90/14/0229).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998140021.X01Im RIS seit
20.11.2000