RS Vwgh 1998/7/21 98/14/0021

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.07.1998
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §167 Abs2;
BAO §184 Abs1;
EStG 1988 §16 Abs1;

Rechtssatz

Mangels beweiskräftiger Unterlagen über die Zahl und die Dauer der beruflichen Gespräche ist die AbgBeh gehalten, den beruflich veranlaßten Anteil an den gesamten Telefonkosten des privaten Anschlusses des AbgPfl zu schätzen (Hinweis E 20.12.1994, 90/14/0229).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140021.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten