RS Vwgh 1998/7/21 93/14/0187

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Veröffentlicht am 21.07.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §115 Abs1;
VwGG §42 Abs2 Z3;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 93/14/0188

Rechtssatz

Würdigt die belangte Behörde den im wesentlichen unbestrittenen Sachverhalt rechtlich anders als der Prüfer und ihm folgend das Finanzamt, führt das nicht zur Verletzung von Verfahrensvorschriften, weil die rechtliche Würdigung kein Element der Sachverhaltsfeststellung ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140187.X04

Im RIS seit

03.04.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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