RS Vwgh 1998/7/21 98/14/0101

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Veröffentlicht am 21.07.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §212a;

Rechtssatz

Bis zur endgültigen Entscheidung über eine Berufung gegen einen Steuerbescheid müssen nicht sowohl Aussetzungszinsen als auch Bankzinsen entrichtet werden. Denn mit dem verfügten Ablauf der Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden endet auch die Verpflichtung, weiterhin Aussetzungszinsen zu entrichten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140101.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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