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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §212a;Rechtssatz
Bis zur endgültigen Entscheidung über eine Berufung gegen einen Steuerbescheid müssen nicht sowohl Aussetzungszinsen als auch Bankzinsen entrichtet werden. Denn mit dem verfügten Ablauf der Aussetzung der Einhebung von Abgabenschulden endet auch die Verpflichtung, weiterhin Aussetzungszinsen zu entrichten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998140101.X03Im RIS seit
20.11.2000