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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §120;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/14/0090 E 21. Juli 1998Rechtssatz
Anträge iSd § 85 Abs 1 BAO unterliegen im Gegensatz zu Anzeigen iSd §§ 120 ff BAO der Entscheidungspflicht gem § 311 BAO. Anzeigen dienen nur dazu, die Abgabenbehörde über abgabenrechtlich relevante Tatsachen in Kenntnis zu setzen, wie zB im vorliegenden Fall von der Aufnahme einer nicht dem Steuerabzug unterliegenden Tätigkeit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994140089.X02Im RIS seit
20.11.2000