RS Vwgh 1998/7/21 93/14/0058

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Veröffentlicht am 21.07.1998
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §287 Abs4;
BAO §288 Abs1;

Rechtssatz

Im Fall einer mündlichen Verkündung der Berufungsentscheidung ist der Bescheid ungeachtet bestimmter Wirkungen der späteren Zustellung der schriftlichen Ausfertiung bereits mit der Verkündung ergangen (Hinweis E 24.2.1993, 91/13/0149).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993140058.X05

Im RIS seit

22.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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