RS Vwgh 1998/7/21 98/14/0050

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Veröffentlicht am 21.07.1998
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §71 Abs2;
BAO §308 Abs3;

Rechtssatz

Für das Ingangsetzen der Frist des § 308 Abs 3 BAO ist ausschließlich auf das Aufhören des Hindernisses bzw auf die spätere Erlangung der Kenntnis der Fristversäumung abzustellen (Hinweis E 19.9.1995, 95/14/0050).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998140050.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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