Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §198;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn): 94/14/0090 E 21. Juli 1998Rechtssatz
Über einen Antrag auf Durchführung einer Verlustveranlagung wird nicht mittels eigenständigen Bescheides, sondern mittels Einkommensteuerbescheides bzw eines Bescheides, in dem festgestellt wird, daß eine Veranlagung zur Einkommensteuer unterbleibt, entschieden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1994140089.X03Im RIS seit
20.11.2000