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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AsylG 1991 §6;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/18/0133Rechtssatz
Eine Präjudizialität der Entscheidung des VwGH über eine gegen den abweisenden Asylbescheid erhobene Beschwerde im Sinn einer notwendigen (unabdingbaren) Grundlage für die Entscheidung im Ausweisungsverfahren ist nicht gegeben, weil die zur Entscheidung über die Ausweisung berufene Fremdenbehörde sachlich zuständig ist, zu prüfen, ob im Zeitpunkt ihrer Entscheidung der hiefür maßgebliche Tatbestand des § 33 Abs 1 FrG 1997 verwirklicht ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998180132.X01Im RIS seit
03.04.2001