RS Vwgh 1998/7/29 97/01/0448

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Veröffentlicht am 29.07.1998
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Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §35 Abs1;

Rechtssatz

Die Voraussetzungen, unter denen die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes zur Feststellung der Identität ermächtigt werden, sind in § 35 Abs 1 SPG 1991 TAXATIV aufgezählt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997010448.X08

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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