RS Vwgh 1998/7/29 97/01/0764

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Veröffentlicht am 29.07.1998
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs1;
AVG §37;
AVG §39 Abs2;
AVG §45 Abs2;

Rechtssatz

Auch im Antragsverfahren obliegt es der Behörde, innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeiten und des vom Verfahrenszweck her gebotenen und zumutbaren Aufwandes ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nachzukommen (Hinweis E 2.6.1998, 97/01/1146).

Schlagworte

Begründungspflicht Manuduktionspflicht Mitwirkungspflicht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997010764.X03

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

11.07.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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