RS Vwgh 1998/7/29 95/01/0472

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Veröffentlicht am 29.07.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
49/01 Flüchtlinge

Norm

AsylG 1968 §1;
AsylG 1997 §7 impl;
FlKonv Art1 AbschnA Z2;

Rechtssatz

Einem bereits zum Tode Verurteilten kann nicht zugemutet werden, sich in seiner Heimat (Ghana) einem Gerichtsverfahren zu stellen und - nachträglich - seine Unschuld zu beweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995010472.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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