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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1968 §1;Rechtssatz
Einem bereits zum Tode Verurteilten kann nicht zugemutet werden, sich in seiner Heimat (Ghana) einem Gerichtsverfahren zu stellen und - nachträglich - seine Unschuld zu beweisen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995010472.X02Im RIS seit
20.11.2000