RS Vwgh 1998/7/29 97/01/0448

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.07.1998
beobachten
merken

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Norm

SPG 1991 §35 Abs1 Z2;

Rechtssatz

Der KONKRETE Verdacht auf die BEGEHUNG mit beträchtlicher Strafe bedrohter Handlungen ist für eine Identitätsfeststellung nach § 35 Abs 1 Z 2 SPG 1991 nicht entbehrlich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997010448.X10

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten