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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
StVO 1960 §9 Abs2;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1992/10/21 92/02/0183 1 (hier: Der allgemeine Hinweis auf die "Länge des erforderlichen Anhalteweges, der in unmittelbarer Beziehung zur Geschwindigkeit des Fahrzeuges steht, zeigt für sich allein nicht das Vorliegen besonders gefährlicher Verhältnisse auf).Stammrechtssatz
Der Spruch betreffend eine in Verbindung mit § 99 Abs 2 lit c StVO begangene Verwaltungsübertretung hat jene zum Tatbild dieser Übertretung zählenden konkreten Umstände zu enthalten, die die besondere Gefährlichkeit der Verhältnisse bzw die besondere Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Straßenbenützern ausmachen (Hinweis E 20.2.1991, 90/02/0198).
Schlagworte
"Die als erwiesen angenommene Tat" Begriff Tatbild Beschreibung (siehe auch Umfang der Konkretisierung)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996020566.X03Im RIS seit
11.07.2001Zuletzt aktualisiert am
24.09.2012