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60/02 ArbeitnehmerschutzNorm
ASchG 1972 §31 Abs2;Rechtssatz
Der ARBEITGEBER hat gem § 3 Abs 1 BArbSchV für den Einsatz entsprechend "fachkundiger Personen" als Aufsicht zu sorgen und sich VOR deren Einsatz als Bauaufsichtsorgane von deren fachlicher Eignung zu überzeugen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996020342.X01Im RIS seit
01.06.2001