RS Vfgh 1997/12/10 B1866/97, B1867/97, B1868/97 - B2193/97

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Veröffentlicht am 10.12.1997
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Index

41 Innere Angelegenheiten
41/02 Staatsbürgerschaft, Paß- und Melderecht, Fremdenrecht

Norm

EMRK Art8
AufenthaltsG §5 Abs1

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch die Versagung von Aufenthaltsbewilligungen durch ausschließliches Abstellen auf den nicht ausreichend gesicherten Lebensunterhalt der Familie und mangels einer für Inländer ortsüblichen Unterkunft; keine im Sinne der Menschenrechtskonvention erforderliche Interessenabwägung

Rechtssatz

Im übrigen Verweis auf VfSlg 14091/1995.

(ähnlich: E v 28.11.97, B2193/97).

Entscheidungstexte

Schlagworte

Aufenthaltsrecht, Privat- und Familienleben

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1997:B1866.1997

Dokumentnummer

JFR_10028790_97B01866_2_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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