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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
B-VG Art102;Rechtssatz
§ 94 Abs 1 FrG 1997 gilt auch für Berufungen gegen Bescheide nach den entsprechenden Bestimmungen des FrG 1993, weil dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, er habe zur Behandlung derartiger Fälle andere Behörden als die Sicherheitsbehörden berufen wollen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998210198.X01Im RIS seit
16.03.2001