RS Vwgh 1998/8/5 98/21/0198

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 05.08.1998
beobachten
merken

Index

10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

B-VG Art102;
FrG 1993 §70 Abs1;
FrG 1997 §94 Abs1;

Rechtssatz

§ 94 Abs 1 FrG 1997 gilt auch für Berufungen gegen Bescheide nach den entsprechenden Bestimmungen des FrG 1993, weil dem Gesetzgeber nicht unterstellt werden kann, er habe zur Behandlung derartiger Fälle andere Behörden als die Sicherheitsbehörden berufen wollen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998210198.X01

Im RIS seit

16.03.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten