RS Vwgh 1998/8/6 98/07/0089

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Veröffentlicht am 06.08.1998
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Index

L66508 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Vorarlberg
10/07 Verwaltungsgerichtshof
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §17 Abs2;
FlVfLG Vlbg 1979 §33 Abs6;
FlVfLG Vlbg 1979 §33 Abs8;
VwGG §27;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Der Erwerber eines Anteilsrechtes an einer Agrargemeinschaft hat keinen Rechtsanspruch auf die agrarbehördliche Genehmigung seines Erwerbes. Eine solche Genehmigung ist im Gesetz nicht vorgesehen, ihre Erteilung oder Verweigerung ist auf die Gültigkeit des zugrundeliegenden Erwerbsaktes insofern ohne jeden Einfluß, als die Gültigkeit des Rechtsgeschäftes über walzende Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft allein von der agrarbehördlichen Genehmigung der Veräußerung der Anteile iSd § 33 Abs 8 Vlbg FlVfLG 1979 abhängt (Hinweis B 28.2.1996, 91/07/0060).

Schlagworte

Anspruch auf Sachentscheidung Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998070089.X01

Im RIS seit

20.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

11.12.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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