RS Vwgh 1998/8/17 97/17/0105

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Veröffentlicht am 17.08.1998
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L37161 Kanalabgabe Burgenland
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

B-VG Art7 Abs1;
KanalabgabeG Bgld §2 Abs1;

Rechtssatz

Auf die Kosten der Errichtung der Kanalisationsanlage ist es ohne Einfluß, ob die angeschlossenen Liegenschaften die Anlage während des gesamten Jahres gleichermaßen (oder nur saisonal) in Anspruch nehmen oder nicht. Aus diesem Grund erscheint es nicht unsachlich, das Ausmaß der Anschlußbeiträge nach der durch den Anschluß gebotenen Ableitungskapazität und Beseitigungskapazität (Spitzenbedarf) festzulegen (Hinweis E 6.4.1984, 84/17/0015).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997170105.X05

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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