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L37161 Kanalabgabe BurgenlandNorm
B-VG Art7 Abs1;Rechtssatz
Auf die Kosten der Errichtung der Kanalisationsanlage ist es ohne Einfluß, ob die angeschlossenen Liegenschaften die Anlage während des gesamten Jahres gleichermaßen (oder nur saisonal) in Anspruch nehmen oder nicht. Aus diesem Grund erscheint es nicht unsachlich, das Ausmaß der Anschlußbeiträge nach der durch den Anschluß gebotenen Ableitungskapazität und Beseitigungskapazität (Spitzenbedarf) festzulegen (Hinweis E 6.4.1984, 84/17/0015).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997170105.X05Im RIS seit
20.11.2000