RS Vwgh 1998/8/17 97/17/0452

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Veröffentlicht am 17.08.1998
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L37165 Kanalabgabe Salzburg
L37295 Wasserabgabe Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BenützungsgebührenG Slbg §9 Abs1 lita;
BenützungsgebührenG Slbg §9 Abs3;
B-VG Art7 Abs1;

Rechtssatz

Ist die laufende Kanalbenützungsgebühr für Privathaushalte in typisierender Betrachtung an den tatsächlichen Wasserverbrauch geknüpft, sodaß nicht auch die konkrete Abwassermenge gemessen werden muß, so erscheint eine solche Regelung sachlich gerechtfertigt (ein jahreszeitlich und jährlich unterschiedliches Ausmaß des Rasengießens ist bei einer solchen Verhältnisregelung mitberücksichtigt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997170452.X02

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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