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L37165 Kanalabgabe SalzburgNorm
BenützungsgebührenG Slbg §9 Abs1 lita;Rechtssatz
Ist die laufende Kanalbenützungsgebühr für Privathaushalte in typisierender Betrachtung an den tatsächlichen Wasserverbrauch geknüpft, sodaß nicht auch die konkrete Abwassermenge gemessen werden muß, so erscheint eine solche Regelung sachlich gerechtfertigt (ein jahreszeitlich und jährlich unterschiedliches Ausmaß des Rasengießens ist bei einer solchen Verhältnisregelung mitberücksichtigt).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997170452.X02Im RIS seit
11.07.2001