RS Vwgh 1998/8/17 97/17/0452

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Veröffentlicht am 17.08.1998
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L37165 Kanalabgabe Salzburg
L37295 Wasserabgabe Salzburg
10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)

Norm

BenützungsgebührenG Slbg §1 Abs1;
BenützungsgebührenG Slbg §9 Abs1;
B-VG Art139 Abs1;

Rechtssatz

Aus dem Slbg BenützungsgebührenG ergibt sich keinswegs zwingend, daß die Gemeinde die Abgabenausschreibung nach beiden Möglichkeiten des § 9 Abs 1 Slbg BenützungsgebührenG vornehmen muß. Hat die Gemeinde in ihrer Verordnung die laufende Kanalbenützungsgebühr nur nach dem Ausmaß der aus dem tatsächlichen Wasserverbrauch herrührenden Inanspruchnahme der Anlage ausgeschrieben, so vermag dies keine Bedenken gegen die Gesetzmäßigkeit dieser Verordnung zu begründen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997170452.X01

Im RIS seit

11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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