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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §19 Abs1;Rechtssatz
Betriebsvermögen ist im Bereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer nicht mit dem Einheitswert des Betriebsvermögens zu bewerten. Vielmehr ist der Teilwert aller Wirtschaftsgüter, die am Tag des Erbanfalles dem Unternehmen gedient haben, bei der Besteuerung der Erbschaft zum Ansatz zu bringen (Hinweis E 19.8.1997, 96/16/0171).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995160298.X02Im RIS seit
19.02.2002