RS Vwgh 1998/8/20 95/16/0298

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Veröffentlicht am 20.08.1998
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §19 Abs1;
ErbStG §19 Abs2;

Rechtssatz

Betriebsvermögen ist im Bereich der Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer nicht mit dem Einheitswert des Betriebsvermögens zu bewerten. Vielmehr ist der Teilwert aller Wirtschaftsgüter, die am Tag des Erbanfalles dem Unternehmen gedient haben, bei der Besteuerung der Erbschaft zum Ansatz zu bringen (Hinweis E 19.8.1997, 96/16/0171).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1995160298.X02

Im RIS seit

19.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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