RS Vwgh 1998/8/20 98/16/0138

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Veröffentlicht am 20.08.1998
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32/06 Verkehrsteuern
98/01 Wohnbauförderung

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z1 litc;
WFG 1984 §2;

Rechtssatz

Der Begriff Wohnstätte bzw Wohnnutzfläche ist in Anlehnung an die Vorschriften über die Wohnbauförderung auszulegen (Hinweis Fellner, Gebühren und Verkehrssteuern, Band III, Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer Rz 8b Abs 2 zu§ 15 ErbStG). Dachbodenräume sind, soweit sie zu ihrer Ausstattung nach nicht für Wohnzwecke geeignet sind, bei der Berechnung der Nutzfläche nicht zu berücksichtigen (Hinweis Fellner, aaO Rz 8b Abs2).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160138.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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