RS Vwgh 1998/8/20 98/16/0025

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Veröffentlicht am 20.08.1998
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §38 impl;
BAO §281 Abs1;
LAO Wr 1962 §216 Abs1;

Rechtssatz

Aus § 216 Abs 1 Wr LAO ergibt sich kein subjektives Recht darauf, daß dann, wenn mehrere Anlaßverfahren vorliegen, nur wegen eines bestimmt qualifizierten Anlaßverfahrens ausgesetzt werden darf.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998160025.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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