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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §288 Abs1 litd;Rechtssatz
Die in § 93 Abs 3 lit a BAO vorgesehene Möglichkeit des Entfalls der Begründung eines Bescheides bei einem vollinhaltlichen Entsprechen eines Anbringens gilt nicht für eine Berufungsentscheidung. Diese hat vielmehr nach § 288 Abs 1 lit d BAO jedenfalls eine Begründung zu enthalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997130184.X02Im RIS seit
14.01.2002