RS Vwgh 1998/8/27 93/13/0218

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Veröffentlicht am 27.08.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Durch das bloße Wiederholen allgemein gehaltener, von der belangten Behörde bereits widerlegter Behauptungen wird kein Tatsachenvorbringen erstattet, das geeignet ist, die gegenteilige Sachverhaltsfeststellung der belangten Behörde in Zweifel zu ziehen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993130218.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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