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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Durch das bloße Wiederholen allgemein gehaltener, von der belangten Behörde bereits widerlegter Behauptungen wird kein Tatsachenvorbringen erstattet, das geeignet ist, die gegenteilige Sachverhaltsfeststellung der belangten Behörde in Zweifel zu ziehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130218.X01Im RIS seit
20.11.2000