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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §32;Rechtssatz
Da das KStG 1988 keine nähere Umschreibung des Begriffes "Vermögensverwaltung" enthält, ist auf § 32 BAO zurückzugreifen, wonach "Vermögensverwaltung" insbesondere vorliegt, wenn Kapitalvermögen verzinslich angelegt oder unbewegliches Vermögen durch Vermietung oder Verpachtung genutzt wird. Nur die Verwaltung eigener Vermögen fällt unter den Begriff Vermögensverwaltung iSd § 32 BAO.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130037.X02Im RIS seit
24.01.2002