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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Rechtssatz
Es trifft nicht zu, daß die Anwendbarkeit des § 37 Abs 2 Z 1 EStG 1972 zusätzlich zur Voraussetzung habe, daß für die jeweiligen außerordentlichen Einkünfte eine "gesonderte Reinertragsermittlung" durchgeführt wird. Vielmehr ist in Fällen, in denen tatsächlich außerordentliche Einkünfte im Sinne der zitierten Bestimmung vorliegen, erforderlichenfalls das Ausmaß dieser Einkünfte im Rahmen der amtswegigen Ermittlungspflicht (Schätzung) festzustellen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993130023.X06Im RIS seit
19.02.2002