Index
32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
EStG 1988 §2 Abs1;Rechtssatz
Beteiligungen an einer Personengesellschaft sind nicht etwa mit den Anschaffungskosten, sondern als Spiegelbild des für die Gesellschaft in der Personengesellschaft geführten Kapitalkontos mit dem Betrag dieses Kapitalkontos anzusetzen (Hinweis Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch, § 6 Rz 156.2; Zorn in Hofstätter/Reichel/Fellner/Fuchs/Zorn, Kommentar, § 6 Z 2 EStG 1988, Tz 6). Eine Teilwertabschreibung ist damit ausgeschlossen, zumal sich sonst Verluste sowohl über deren Ergebnisanteil als auch über den Ansatz der Beteiligung, somit doppelt, auswirken könnten, der Gewinn hingegen nur einfach erfaßt wird (Hinweis Quantschigg/Schuch, aaO). Eine solche doppelte Erfassung von Verlusten würde dem Grundsatz der Erfassung des vom Steuerpflichtigen im Besteuerungszeitraum erzielten Einkommens widersprechen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1996130165.X02Im RIS seit
19.02.2002