RS Vwgh 1998/8/28 96/19/2728

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 28.08.1998
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Index

41/02 Passrecht Fremdenrecht
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AufG 1992 §5 Abs1;
AuslBG;
FrG 1993 §10 Abs1 Z4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/06/27 95/19/1615 1

Stammrechtssatz

Ein langdauernder unberechtigter Aufenthalt des Fremden nach einer sichtvermerksfreien oder allenfalls sogar unrechtmäßigen Einreise rechtfertigt für sich alleine, jedenfalls aber in Verbindung mit der Ausübung einer nach dem AuslBG unerlaubten Erwerbstätigkeit die Annahme, die Fortsetzung desselben gefährde die öffentliche Ordnung auf dem Gebiet des Fremdenwesens (Hinweis E 20.6.1996, 95/19/0269).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1996192728.X01

Im RIS seit

02.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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