Index
L82809 Gas WienNorm
AVG §59 Abs1;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 97/05/0305Rechtssatz
Lautet der Titelbescheid dahin, daß die Hausanschlußleitung in ihrer Gesamtheit in einen dem Wiener GasG und den Technischen Richtlinien für die Errichtung, Änderung, Betrieb und Instandsetzung von Niederdruck-Gasanlagen entsprechenden Zustand versetzen zu lassen ist, ist damit nur zum Ausdruck gebracht, daß die gesamte Hausanschlußleitung nach der Instandsetzung so dicht sein muß, daß sie einer Druckprüfung standhält.
Schlagworte
Individuelle Normen und Parteienrechte Auslegung von Bescheiden und von Parteierklärungen VwRallg9/1 Inhalt des Spruches Allgemein Angewendete GesetzesbestimmungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050106.X06Im RIS seit
22.11.2001