RS Vwgh 1998/9/1 97/05/0297

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Veröffentlicht am 01.09.1998
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Index

L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Wien
L80009 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan Wien
L80409 Altstadterhaltung Ortsbildschutz Wien
L82000 Bauordnung
L82009 Bauordnung Wien
10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO Wr §134 Abs3;
BauO Wr §70;
BauRallg;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte in einem Verfahren über die Erteilung einer Abbruchbewilligung kann dann erfolgen, wenn die Baubehörden bestimmte, zum Schutz der Nachbarn der von dem Abbruch betroffenen Liegenschaft erlassene baurechtliche Normen außer acht gelassen haben (hier: Möglichkeit der Beeinträchtigung der Rechtssphäre des Nachbarn durch Hangrutschung und Beeinträchtigung der Standsicherheit seines Gebäudes).

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997050297.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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