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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Die Verletzung subjektiv-öffentlicher Nachbarrechte in einem Verfahren über die Erteilung einer Abbruchbewilligung kann dann erfolgen, wenn die Baubehörden bestimmte, zum Schutz der Nachbarn der von dem Abbruch betroffenen Liegenschaft erlassene baurechtliche Normen außer acht gelassen haben (hier: Möglichkeit der Beeinträchtigung der Rechtssphäre des Nachbarn durch Hangrutschung und Beeinträchtigung der Standsicherheit seines Gebäudes).
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050297.X01Im RIS seit
03.05.2001