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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §38;Rechtssatz
Das Vorbringen, daß nach erfolgter Änderung des Baubebauungsplanes der ohne Baubewilligung erfolgte Dachraumausbau, welcher aufgrund des Titelbescheides zu beseitigen sei, nachträglich baubehördlich bewilligt werden könnte, enthält keine wesentliche, die Unzulässigkeit der Vollstreckung nach sich ziehende wesentliche Sachverhaltsänderung. Zukünftige Änderungen der Rechtslage stellen keine Vorfrage iSd § 38 AVG dar (Hinweis E 29.4.1997, 97/05/0065).
Schlagworte
Rechtskraft Besondere Rechtsgebiete BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1998050138.X02Im RIS seit
20.11.2000