RS VwGH Erkenntnis 1998/09/02 98/12/0099

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Veröffentlicht am 02.09.1998
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Rechtssatz

Nach § 75 Abs 9 StudFG 1992 idF BGBl 1996/201, gilt die neue Rechtslage, wenn das Vorstudium zwar VOR dem Inkrafttreten der Novelle (1.9.1996) begonnen wurde, der Studienwechsel jedoch erst nach deren Inkrafttreten erfolgte.

Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2
Im RIS seit
11.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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