RS Vwgh 1998/9/2 98/12/0150

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Veröffentlicht am 02.09.1998
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Index

64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht

Norm

RDG §7 Abs1;
RDG §7 Abs2;

Rechtssatz

Die Angabe (wenigstens) eines Kündigungsgrundes im Bescheid über die Kündigung ist zwingend; die Kündigungsgründe sind im § 7 Abs 2 RDG taxativ aufgezählt.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998120150.X06

Im RIS seit

11.07.2001

Zuletzt aktualisiert am

27.08.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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