RS Vwgh 1998/9/2 97/12/0256

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Veröffentlicht am 02.09.1998
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Index

63/07 Personalvertretung

Norm

PVG 1967 §27 Abs1;

Rechtssatz

Änderungen des Namens einer Organisationseinheit und ihrer Organisationsstruktur ohne wesentliche Änderungen der personellen Zusammensetzung stellen bezogen auf einen bei einer solchen Dienststelle tätigen Personalvertreter keine Versetzung iSd § 27 Abs 1 PVG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120256.X01

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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