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L37151 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §8;Rechtssatz
Zu den Einwirkungen, gegen die die Bgld BauO dem Nachbarn im Bauplatzerklärungsverfahren eine Handhabe bietet, zählen insbesondere der Abstand von der Grundgrenze, die Gebäudehöhe, die Bebauungsweise und die Kriterien für die Beschaffenheit des Bauplatzes gem § 12 Bgld BauO, sofern sie als im Interesse des Nachbarn gelegen angesehen werden können (hier: derartige Einwirkungen durch eine Aufbereitungsanlage für bituminöses Mischgut samt Nebenanlagen auf ein 200 m entfernt gelegenes Grundstück sind nicht möglich).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997050150.X03Im RIS seit
03.05.2001Zuletzt aktualisiert am
07.08.2009