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10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-EntschädigungNorm
ABGB §1014;Rechtssatz
Eine Nichtbeachtung der Vorschriften der StVO stellt allgemein eine häufige und besondere Gefahrenquelle dar. Es muß aber auch berücksichtigt werden, daß das Lenken eines Fahrzeuges als eine schadensgeneigte Tätigkeit zu beurteilen und diese Dienstleistung schon an sich mit einem höheren Wagnis verbunden ist. Ein Aufmerksamkeitsfehler bei Überfahren einer ungeregelten Kreuzung ist daher unter Berücksichtigung auch des Umstands, daß sich der Unfall gegen Ende eines anstrengenden Arbeitstages (Teilnahme an einer Leichenöffnung und Abhaltung zweier Lokalaugenscheine) ereignete, noch nicht als der groben Fahrlässigkeit angenähert zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1993120117.X03Im RIS seit
18.02.2002