RS Vwgh 1998/9/2 93/12/0117

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Veröffentlicht am 02.09.1998
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Index

10/13 Amtshaftung Organhaftpflicht Polizeibefugnis-Entschädigung
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/04 Arbeitsrecht allgemein
63/02 Gehaltsgesetz

Norm

ABGB §1014;
DHG §2 Abs1;
DHG §2 Abs2;
GehG 1956 §20 Abs1;
OrgHG 1967 §1;

Rechtssatz

Eine Nichtbeachtung der Vorschriften der StVO stellt allgemein eine häufige und besondere Gefahrenquelle dar. Es muß aber auch berücksichtigt werden, daß das Lenken eines Fahrzeuges als eine schadensgeneigte Tätigkeit zu beurteilen und diese Dienstleistung schon an sich mit einem höheren Wagnis verbunden ist. Ein Aufmerksamkeitsfehler bei Überfahren einer ungeregelten Kreuzung ist daher unter Berücksichtigung auch des Umstands, daß sich der Unfall gegen Ende eines anstrengenden Arbeitstages (Teilnahme an einer Leichenöffnung und Abhaltung zweier Lokalaugenscheine) ereignete, noch nicht als der groben Fahrlässigkeit angenähert zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1993120117.X03

Im RIS seit

18.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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