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63/07 PersonalvertretungNorm
PVG 1967 §25 Abs1;Rechtssatz
Um zu beurteilen, ob ein Personalvertreter durch ihm übertragene Aufgaben in seiner Personalvertretungstätigkeit beschränkt wird, ist von dem zur ordentlichen Aufgabenerfüllung tatsächlich notwendigen Zeitausmaß auszugehen und nicht von einem dafür vorgegebenen Zeitlimit.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997120256.X02Im RIS seit
20.11.2000