RS Vwgh 1998/9/2 97/12/0256

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Veröffentlicht am 02.09.1998
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Index

63/07 Personalvertretung

Norm

PVG 1967 §25 Abs1;

Rechtssatz

Um zu beurteilen, ob ein Personalvertreter durch ihm übertragene Aufgaben in seiner Personalvertretungstätigkeit beschränkt wird, ist von dem zur ordentlichen Aufgabenerfüllung tatsächlich notwendigen Zeitausmaß auszugehen und nicht von einem dafür vorgegebenen Zeitlimit.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997120256.X02

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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