RS Vwgh 1998/9/3 98/06/0133

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Veröffentlicht am 03.09.1998
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L82307 Abwasser Kanalisation Tirol
10/10 Grundrechte

Norm

KanalisationsG Tir 1985 §10 Abs1 litd;
StGG Art5;

Rechtssatz

Der VwGH hat keine Bedenken, daß § 10 Abs 1 lit d Tir KanalisationsG das Grundrecht auf Eigentum gem Art 5 StGG verletzt, da die Vorsorge einer öffentlichen Kanalanlage und die Verpflichtung zum Anschluß möglichst vieler im Anschlußgebiet gelegener Objekte ohne Zweifel im öffentlichen Interesse gelegen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998060133.X05

Im RIS seit

09.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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