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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §28 Abs1 Z1 lita;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH E 1994/04/21 93/09/0423 5Stammrechtssatz
Bei der Nichtanmeldung der beschäftigten Ausländer beim Finanzamt und der Sozialversicherung handelt es sich nicht um ein Tatbestandselement einer Übertretung nach § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG; es ist daher nicht erkennbar, warum eine Beschäftigung von Ausländern, die bei der Krankenkasse und beim Finanzamt angemeldet sind, ohne aufrechte arbeitsmarktrechtliche Bewilligung "denkunmöglich" sein sollte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1995090172.X01Im RIS seit
20.11.2000