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L82000 BauordnungNorm
ABGB §1175;Rechtssatz
Aus der bloßen Stellung als Miteigentümer einer Liegenschaft folgt nach dem ABGB nicht die Existenz einer juristischen Person, die aus den Miteigentümern bestünde.
Schlagworte
Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des BescheidadressatenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060217.X01Im RIS seit
03.05.2001