RS Vwgh 1998/9/3 97/06/0217

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Veröffentlicht am 03.09.1998
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Index

L82000 Bauordnung
10/07 Verwaltungsgerichtshof
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

ABGB §1175;
AVG §56;
AVG §59 Abs1;
AVG §63 Abs1;
BauRallg;
VwGG §21 Abs1;
VwGG §34 Abs1;

Rechtssatz

Aus der bloßen Stellung als Miteigentümer einer Liegenschaft folgt nach dem ABGB nicht die Existenz einer juristischen Person, die aus den Miteigentümern bestünde.

Schlagworte

Bauverfahren (siehe auch Behörden Vorstellung Nachbarrecht Diverses) Parteien BauRallg11/1 Bescheidcharakter Bescheidbegriff Formelle Erfordernisse Inhalt des Spruches Anführung des Bescheidadressaten

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060217.X01

Im RIS seit

03.05.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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