RS Vwgh 1998/9/3 97/06/0250

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Veröffentlicht am 03.09.1998
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Index

L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §13 Abs3;
BauG Stmk 1995 §22 Abs2;

Rechtssatz

Wenn in einem Baubewilligungsverfahren mehrere Projekte vorgelegt werden, so ist die Baubehörde erster Instanz gehalten, den Antragsteller gemäß § 13 Abs 3 AVG aufzufordern, bekanntzugeben, welche der in den Akten einliegenden Projektunterlagen Gegenstand des bei der Behörde eingelangten Baugesuches sein sollen. Falls die diesbezüglich in den Gemeindeakten einliegenden Unterlagen nicht iSd § 22 Abs 2 Stmk BauG 1995 ausreichend sind, ist der Antragsteller zur entsprechenden Nachreichung aufzufordern.

Schlagworte

Formgebrechen behebbare Baurecht

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1997060250.X02

Im RIS seit

27.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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