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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §13 Abs3;Rechtssatz
Wenn in einem Baubewilligungsverfahren mehrere Projekte vorgelegt werden, so ist die Baubehörde erster Instanz gehalten, den Antragsteller gemäß § 13 Abs 3 AVG aufzufordern, bekanntzugeben, welche der in den Akten einliegenden Projektunterlagen Gegenstand des bei der Behörde eingelangten Baugesuches sein sollen. Falls die diesbezüglich in den Gemeindeakten einliegenden Unterlagen nicht iSd § 22 Abs 2 Stmk BauG 1995 ausreichend sind, ist der Antragsteller zur entsprechenden Nachreichung aufzufordern.
Schlagworte
Formgebrechen behebbare BaurechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1998:1997060250.X02Im RIS seit
27.11.2000